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Bei den Berufsbezeichnungen in der Krankenpflege kann schonmal Verwirrung vorherrschen. Heißt es nun Krankenschwester, Krankenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger? Auch geläufig sind Bezeichnungen wie Pflegefachkraft, examinierte Pflegefachkraft, Pflegekraft, Pflegeperson, usw. Woher kommt jedoch diese Vermischung der Ausbildungs- und umgangssprachlichen Bezeichnungen? Bringen wir ein wenig Licht ins Dunkel…
Im Jahre 2004 wurden die Berufsbezeichnungen Krankenschwester und Krankenpfleger auf die allgemeine Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/in abgeändert. Gleiches gilt für die Berufsbilder Kinderkrankenpfleger und Kinderkrankenschwester, die heute einheitlich Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in heißen. Damit haben wir ein paar Berufsbezeichnungen bereits abgehakt. Aber damit noch nicht genug!
Seit dem Jahr 2020 gilt wieder eine neue Regelung, die dieses Mal nicht nur die Berufsbezeichnungen zusammenfasst, sondern tatsächlich auch die Ausbildungsberufe Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in und Heilerziehungspfleger/in zu einer einheitlichen Ausbildung subsummiert. Künftig wird die Berufsbezeichnung für einen Azubi in der Pflege einheitlich als Pflegefachmann, bzw. Pflegefachfrau bezeichnet. Zukünftige Absolventen dieser Ausbildung können demnach auch in allen bisher getrennten Berufszeigen eine Anstellung finden.
Da die Berufsbezeichnung Pflegefachmann und Pflegefachfrau noch nicht sehr geläufig ist, und auch unser bisheriger Schwerpunkt auf dem Jobbild des Gesundheits- und Krankenpflegers lag, verwenden wir vorläufig noch die Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in. Im Folgenden gehen wir auf die verschiedenen Jobprofile ein und zeigen allgemeine Aufgabeninhalte sowie Einsatzorte auf. Sämtliche folgenden Positionen sind in unbefristeter Festanstellung sowie in Vollzeit und Teilzeit zu besetzen. Eine Anstellung ist i.d.R. sowohl in Arbeitnehmerüberlassung als auch in Direktvermittlung möglich.
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sowie Gesundheitsprämie
Auf Wunsch wohnortnahe oder bundesweite Einsätze
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Neben attraktiven Arbeitsplätzen und Dienstleistungen, die sich flexibel an Ihre Lebenssituationen anpassen lassen, bieten wir Ihnen eine überdurchschnittliche Bezahlung und persönlichen Service. Denn genau wie Sie, wollen wir mehr leisten. Wir wissen, dass die Beschäftigten im Gesundheitswesen weit mehr erfüllen, als nur Krankheitsfälle zu versorgen. Das Gefühl, in einer Klinik liebevoll umsorgt und gut aufgehoben zu sein, setzt beim Patienten Kräfte frei – und genauso gut und verlässlich wollen wir auch unsere Mitarbeiter umsorgen.
Stimmige Rahmenbedingungen, guter Verdienst und ganz viel Mitgefühl – wir finden die Perspektiven, die Sie sich wünschen und handeln nach dem IGZ-Ethik-Kodex!